Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautende Geschäftsbedingungen oder spezifische Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle Unterlagen zur Verfügung, die zur sach- und fachgerechten Ausführung des Auftrages nötig sind. Der Kunde hat auf spezielle Risiken (Wasser- und Stromleitungen, erschwerende
bauliche Besonderheiten, Schwierigkeiten und dergleichen) hinzuweisen, sofern ihm diese bekannt sind. Der Kunde verpflichtet sich, exakte Angaben bezüglich Raumgrößen anzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, die Installation der Geräte fachkundig durchzuführen oder durch Fachpersonal durchführen zu lassen. Andernfalls wird die Garantie entsprechend gemindert oder ganz ausgeschlossen.
§ 3 Preise und Verbindlichkeit
Die in unseren Angeboten aufgeführten Preise entsprechen den z. Zt. gültigen Preislisten und haben eine Gültigkeit von 2 Monaten. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse oder Teuerung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Produkte und Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste vorhanden sind, werden nach Aufwand berechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
5 Tage nach Warenerhalt ohne Abzug, es sei denn, dass dem Vertragspartner in der erteilten Rechnung
andere Zahlungsbedingungen gewährt werden.
Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der ausschließlich schriftlichen Vereinbarung.
Unrechtmäßige Abzüge vom Rechnungsbetrag werden mit einem Kostenbeitrag von 150 € in Rechnung gestellt. Die Versand- und Verpackungskosten sind im Endpreis enthalten. Expresslieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5 Lieferbedingungen
Die von uns angegebenen Liefertermine werden von uns bestmöglich eingehalten. Sie entsprechen den zum Zeitpunkt der Bestellung zugrunde liegenden Material-Beschaffungsmöglichkeiten. Individuelle Abmessungen oder Rahmenausführungen benötigen eine verlängerte Lieferfrist. Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsproblemen ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsannullierung. Die Lieferung der Ware wird telefonisch oder schriftlich angezeigt und erfolgt auf den vereinbarten Termin. Sofern bei der Bestellung keine anders lautenden Angaben gemacht wurden, wird die Ware an die Lieferadresse geliefert und nur gegen Unterschrift auf dem Lieferschein abgegeben. Die Ware ist sofort bei Eintreffen auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. Bei äußerlichen Beschädigungen der Verpackung ist das Paket im Beisein des Überbringers zu öffnen und auf Unversehrtheit zu prüfen. Hat die Ware Beschädigungen durch den Transport, so ist die Annahme zu verweigern und dem Überbringer wieder mitzugeben. Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, weil z. B. das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde, ist ein Schaden innerhalb einer Reklamationsfrist von 2 Tagen schriftlich bei uns anzuzeigen. Bei späteren Reklamationen haften weder wir, noch der Lieferant. Ereignisse höherer Gewalt befreien uns von der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen. Als Fälle höherer Gewalt gelten u. a.:
Mobilmachung, Krieg, internationale Spannungen, Sabotageakte,
Streiks, Rohstoffmangel, Aussperrungen, Demonstrationen,
Epidemien, behördliche Verfügungen, Überschwemmungen, Sturm,
Feuer etc., und zwar auch beim Hersteller.
§ 6 Gewährleistung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Von der Garantie ausgeschlossen sind: gewaltsame Beschädigung, unsachgemäße Handhabung, Beschädigung durch unsachgemäße oder fehlerhafte elektrische Installation, Manipulation am Gerät, Reparaturarbeiten am Gerät von Dritten, zweckentfremdeter Einsatz, übermäßige Belastung oder natürliche Abnutzung. Die Garantie für die gelieferte Ware beginnt ab dem Lieferscheindatum. Um Ansprüche geltend zu machen, ist die Warenrechnung inkl. Lieferschein und Garantieschein vorzuweisen. Der Berechnung der benötigten Heizelemente wird eine Raumtemperatur von +20°C, eine durchschnittliche Außentemperatur im Winter und eine Steuerung über Thermostate zu Grunde gelegt. Wir garantieren die einwandfreie Funktion gemäß der unserer Berechnung installierten Raumheizung im Rahmen dieser Grenzwerte. Bei wesentlich tieferen Außentemperaturen über einen längeren Zeitraum muss mit längeren Einschaltzeiten und damit höheren Energiekosten gerechnet werden. Die bei der Angebotserstellung berechneten Energiekosten sind als Richtwert zu verstehen und werden durch sich ändernde Außentemperaturen, das Benutzerverhalten, die Bausubstanz und sich ändernde Energiepreise beeinflusst. Wir können für von diesem Richtwert abweichende Energiekosten nicht haftbar gemacht werden. Sollte der Kunde Angaben machen (z.B. Dämmungsmaßnahmen, (neue Fenster, neue Türen o.ä.), die für die Berechnung ausschlaggebend sind, und diese Maßnahmen dann doch nicht durchführen (z.B. aus Kostengrün- den), kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden, falls die erwarteten Raumtemperaturen nicht erreicht werden oder die Energiekosten höher sind. Sollte der Kunde weniger Elemente als angeboten bestellen (z. B. aus Kostengründen), kann der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden, falls die erwarteten Raumtemperaturen nicht erreicht werden. Die Heizelemente und Thermostate sind gemäß Berechnungsvorgaben in den jeweiligen Räumen zu installieren und wenn möglich nach unserer Beurteilung zu platzieren. Bei eigenmächtigen Änderungen durch den Kunden werden Haftungsansprüche unsererseits wegen nicht erwarteter Temperaturentwicklung abgelehnt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (gemäß § 4, 5.). Im Falle errichteter Anlagen erstreckt sich dieser insbesondere auf alle mit der Liegenschaft nicht fest verbundenen Anlagenteile. Nicht fest verbunden ist, was ohne nachhaltige Substanzschädigung entfernt werden kann. Das Durchtrennen von Leitungen, Befestigungen, etc. stellt keine derartige Schädigung dar. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehen-den Sachen ist unzulässig. Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich zu melden. Bei Zahlungsverzug oder im Falle § 4, Punkt 5 sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren und Anlagen bzw. Anlagenteile auch ohne gleichzeitigen Vertragsrücktritt zurückzuholen und zu diesem Zweck den Ort, wo sich diese befinden, zu betreten und dort Demontagen vorzunehmen. Unser Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt erhalten.
§ 8 Annullierungen
Die Annullierung von Aufträgen setzt unser ausdrückliches, schriftliches Einverständnis voraus. Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung. Wir behalten uns das ausdrückliche Recht vor, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn sich die finanzielle Situation des Kunden wesentlich verschlechtert oder sich anders präsentiert, als es uns dargestellt wurde.
§ 9 Nebenvereinbarungen
Es gibt keine Nebenvereinbarungen, neben den hier aufgeführten Paragraphen. Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform, sonst haben Sie für uns keine Gültigkeit.
§ 10 Gerichtsstand ist Oldenburg
§ 11
Der Auftraggeber erteilt mit seiner Unterschrift dem Auftragnehmer die Berechtigung, dass dieser ( auch personenbezogene ) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und Abrechnung erforderlich ist.
Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Forderungen des Auftragsnehmers gegen den Auftraggeber an einen Factor abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder Abrechnung zu übermitteln oder den Factor mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen.
Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.